Beschluss der HSG-Leitung vom 06.08.2020:
Sämtliche HSG-Mannschaften können mit dem Schulbeginn nach den Sommerferien (ab 12.8.2020) die Hallen im gestatteten Umfang von bis zu 30 Personen wieder zum Kontaktsport nutzen. Voraussetzungen (entsprechend den allgemeinen Auflagen):
a) Kontaktnachverfolgung durch Namenslisten der Trainingsteilnehmer einschließlich Telefonnummern für jede Trainingseinheit. Die Trainer sind für das Führen der Liste verantwortlich. Sie muss im Eventualfall dem Gesundheitsamt umgehend vorgelegt werden können.
b) Selbstreinigung/Desinfektion der benutzten Toiletten- und Waschraumflächen sowie aller genutzten Türklinken. Bitte Desinfektionsmittel selbstständig mitbringen; ebenso Einwegputztücher und Einweghandschuhe bzw. die Papiertücher an den Waschbecken nutzen. Auslagen werden von der HSG erstattet (Quittungen bei Jürgen einreichen). Zusätzlich wird Desinfektionsmittel nach Möglichkeit auch im HSG-Spind im Regieraum zur Verfügung stehen.
c) Duschen und Umkleideräume bleiben solange gesperrt, bis das Sportamt eine andere Mitteilung macht.
d) In allen Eingangs- und Flurbereichen der Hallen sind Masken zu tragen. Ein Abstand von mindestens 2 Metern zu Sportlern anderer Gruppen ist durchgehend beachten.