Durchführungsbestimmung der Stadtmeisterschaft Münster 2010

1.     Allgemeines

Diese Durchführungsbestimmungen gelten für den Spielbetrieb der Stadtmeisterschaft Münster in Verbindung mit der Spielordnung und der Rechtsordnung des DHB mit den dazugehörigen Zusatzbestimmungen des WHV sowie der Schiedsrichterordnung des WHV, sowie den internationalen Handballregeln.

 

Auf einige besonders wichtige Bestimmungen sowie Abweichungen und Ergänzungen wird im Folgenden hingewiesen.

  

2.     Die spieltechnische Überwachung unterliegt der Turnierleitung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. Die Organisation erfolgt durch die Spielleitung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.  Dabei ist die Stadt Münster und der SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.  der Ausrichter der Stadtmeisterschaft Münster.  Die Turnierleitung setzt die eingeladenen Schiedsrichter entsprechend der Gruppenlosung an. Die Einladung der Schiedsrichter erfolgt durch den stellvertretenden Schiedsrichterwart des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.

 

Der austragende Verein Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. sorgt für die Ansetzung der Schiedsrichter und lädt diese selbstständig auf dessen Kosten ein. Insbesondere sorgt der SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. für die Einhaltung des vorgegebenen Spielplans sowie die sorgfältige Tabellenführung. 

 

3.     Die Stadtmeisterschaft Münster wird gemäß § 75 DHB Spielordnung ausgetragen.

 

4.     Für die Stadtmeisterschaft Münster sind die für den ausrichtenden Verein Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.  verantwortlich zuständigen untersten Verwaltungsinstanzen spielleitende Stellen (gemäß. § 30 Nr. 4 Rechtsordnung) zuständig.

 

 

5.     Die Stadtmeisterschaft Münster 2010 wird in einer Turnierform ausgetragen. Der Spielmodus ergibt sich aus dem Punkten 5a – 5d.

 

 

5.a  Vorrundenspiel

Die Vorrundenspiele werden in den Gruppen in folgenden Spielmodus, 2 x 10 Minuten mit 5 Minuten Halbzeitpause ausgetragen.

 

5b.  Überkreuzrunde

Die Gruppen 1ten und Gruppen 2ten der Vorrunde ermitteln durch eine Überkreuzrunde den Einzug in die Finalspielrunde der Stadtmeisterschaft Münster 2010.

 

2ter der Gruppe A gegen  1ter der Gruppe B (Spielmodus, 2 x 15 Minuten mit 5 Minuten mit Halbzeitpause)

 

1ter der Gruppe A gegen  2ter der Gruppe B (Spielmodus, 2 x 15 Minuten mit 5 Minuten mit Halbzeitpause)

 

5c.  Spiel um Platz 3.

                               Die beiden 2ten der Überkreuzrunden spielen um den dritten Platz der Stadtmeisterschaft Münster 2010.

 

 Spielmodus, 2 x 15 Minuten mit 5 Minuten mit Halbzeitpause

 

5d.  Finalspiel

Die Stadtmeisterschaft Münster 2010 wird in einem Endspiel der Gruppen 1ten aus der Überkreuzrunde ermittelt.

 

Spielmodus, 2 x 15 Minuten mit 5 Minuten mit Halbzeitpause 

 

 

6.      Es gelten die Satzung des HV Westfalen und die Ordnungen des DHB und WHV einschließlich der dazu ergangenen   Zusatzbestimmungen des WHV. Insbesondere wird auf die Regelungen des § 54 der Spielordnung (Spiele in Turnierform) verwiesen.

  

7.      Bei Punktgleichheit mehrerer Mannschaften wird auf allen maßgeblichen Plätzen wie folgt verfahren:

 

 

2 Mannschaften:

 

a) direkter Vergleich

b) ist dieser Unentschieden ausgegangen, erfolgt im Anschluss an das Turnier ein 7-m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2!

 

3 Mannschaften und mehr:

 

Sind mehr als 2 Mannschaften punktgleich, ist anhand der Ergebnisse der Spiele dieser Mannschaften untereinander eine gesonderte Tabelle zu erstellen. In dieser Tabelle erfolgt die Wertung:

 

a) nach Punkten         

b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz                                      

c) bei gleicher Tordifferenz nach der Mehrzahl der erzielten Tore.

d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore nach der besseren Tordifferenz im gesamten Turnier

e) ist auch diese Tordifferenz gleich, erfolgt im Anschluss an das Turnier ein 7-m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2.

 

Bei Entscheidungsspielen:         

a) 1mal 2x5 Minuten Verlängerung

b) noch unentschieden, dann 7-m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2.

 

8.      Die Spielzeitmessung und die Zeitnahme der Hinausstellungen erfolgt durch die öffentliche Zeitmessanlage gemäß Regel 2:4 der Internationalen Hallenhandball-Regeln. Die Spielzeituhr soll vorwärts laufen. Ist eine entsprechende Zeitmessanlage nicht vorhanden bzw. nicht vom Tisch des Zeitnehmers bedien bar, so ist eine Tischstoppuhr mit einem Mindestdurchmesser (Zifferblatt) von 21 cm zu verwenden. Die Hinausstellungen sind durch den Zeitnehmer auf den entsprechenden Vordrucken schriftlich bekannt zu geben.  

 

9.    Ein Turnierspiel gilt als ein Spiel im Sinne des § 55 SpO (Festspielen) und des § 5 RO.

 

 

 

 

 

10.  Spielkleidung (§ 56 SpO)

Wenn die Trikotfarbe des Heimvereins im SIS-Handball veröffentlicht ist. Hat bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung die Gastmannschaft die Trikots zu wechseln, in allen anderen Fällen der Heimverein.

 

 

11.    Spielberechtigt sind nur Spieler die bei dem antretenden Verein über den WHV gemeldet wurden, jeder Verein füllt vor Spielbeginn eine Mannschaftsmeldeliste aus, die von dem SR gemäß den vorgelegten Pässen kontrolliert wird.

 

Für die Stadtmeisterschaft ist für jedes Turnierspiel ein Spielbericht auszufüllen, in den nur noch die Rückennummer einzutragen, die in der Mannschaftsmeldeliste der Spieler einzutragen wurden. Jeder Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR zu unterschreiben. Es sind nur die Spielberichte des Kreises Münster in einfacher Ausführung zugelassen. Der austragende Verein ist für die Bereitstellung der Spielberichte verantwortlich. 

 

 

12.   Tätlichkeiten und grob unsportliches Verhalten durch Spieler und Mannschaftsoffiziellen.

 

A. Spieler oder Mannschaftsoffizielle die wegen Tätlichkeiten oder grob unsportlichen Verhaltens belangt wurden, sind für allen weitere Turnierspiele gesperrt.

 

B. Ausschluss und Disqualifikation von Spielern bzw. Mannschaftsoffiziellen sind in jedem Einzelfall vom Schiedsrichter im Spielbericht zu begründen.

 

C. Bestrafung aufgrund von Ausschluss und Disqualifikation erfolgt durch die zuständigen Verwaltungsinstanzen spielleitende Stellen.

            

 

13.   Die Regelungen des Team-Time-out finden bei den Spielen in Turnierform wegen der verkürzten Spielzeiten keine Anwendung.

 

Verantwortliche Organe der Stadtmeisterschaft Münster:

 

SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.                                                          

Wangeroogeweg 18

48159 Münster  

Tel:  0251/214198

Fax: 0251/211063

info@westfalia-kinderhaus.de

 

Für die Turnierleitung + Spielleitung

 

Christian Janzen

Ringoldsgasse 3

48143 Münster

Tel: 0251/5105769

Mobil: 0171/9540462

E-Mail: c-janzen@muenster.de

 

Jörg Wesemann
Norderneyweg 16
48159 Münster

Tel: 0251/2878534
Mobil: 0152/29478146
E-Mail:
joerg-wesemann@Handballer-Muenster.net