Der Kampf gegen das Corona Virus ist nur gemeinschaftlich zu gewinnen. Auch wir als Handball-Spiel-Gemeinschaft sind uns der Verantwortung gegenüber den Spielern, den Eltern und Helfern bewusst. Daher haben wir einige wichtige Regeln aufgestellt, die es weiterhin möglich machen, dass wir gemeinsam Trainieren und Handball spielen können. Bitte lest Euch die Regeln gut durch und befolgt diese. Nur so können wir gewährleisten, dass wir auch in Zukunft gemeinsam Handball spielen können.
Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie quarantänepflichtige Personen haben keinen Zutritt zur Sporthalle. Sämtliche Personen verhalten sich innerhalb der Sporthalle und auf deren Außengelände entsprechend den jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören:
Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske) in sämtlichen Bereichen der Sporthalle (außer bei der direkten Sportausübung)
Zutritt zur Halle nur nach Erfüllung der 3G-Regel: genesen, geimpft oder getestet laut Corona-Schutz-Verordnung
Die Heimmannschaft stellt eine Person (Name ist dem Mannschaftsverantwortlichen bekannt) als Hygienebeauftragten für das Spiel, die die Einhaltung der Hygieneregeln beaufsichtigt. Fehlt der Hygienebeauftragte, sind Zuschauer zum Spiel nicht zugelassen.
Sportler / Mannschaftsoffizielle / Schiedsgericht
Die Gastmannschaft betritt frühestens 60 Minuten vor dem Anpfiff das Sportgelände.
Beim Betreten der Sporthalle sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren (soweit ein Desinfektionsspender im Eingangsbereich zur Verfügung steht).
Spieler und Mannschaftsoffizielle der Heim- als auch der Auswärtsmannschaft sowie die Schiedsrichter und die Zeitnehmer haben einen Testnachweis (24 Stunden zurück- liegender Antigen-Schnelltestes oder von einem anerkannten Labor bescheinigter PCR- Test) oder ihren Impf- oder Genesenennachweis bei sich zu haben und zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis unaufgefordert am Eingang der Halle vorzuzeigen. Können sie dies nicht tun, ist der Zutritt zur Halle zu verweigern. Sie haben ihre per- sönlichen Daten in eine Anwesenheitsliste zur Nachverfolgung möglicher Infektions- ketten im Sport- und Trainingsbetrieb einzutragen. Der jeweilige Mannschaftsoffizielle der HSG Gremmendorf-Angelmodde stellt als Heimverein der Gastmannschaft sowie den Schiedsrichtern und den Zeitnehmern ein entsprechendes Formular zur Verfü- gung. Die Gastmannschaft soll möglichst eine ausgefüllte Liste mitbringen. Die Ge- samtliste wird für den Zeitraum von vier Wochen durch die HSG Gremmendorf- Angelmodde (beim Trainer der Heimmannschaft) aufbewahrt. Eine Nachweispflicht für Schüler und Kinder unter sieben Jahren besteht nicht bzw. diese gelten als getestet.
Die Spieler und Offiziellen beider Mannschaften haben nach Spielende bzw. dem Du- schen und Umkleiden das Sportgelände unmittelbar zu verlassen. Personenansamm- lungen im direkten Umfeld der Sportanlage werden vermieden.
Die Zeitnehmer am Schiedsgericht haben einen Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Maske) zu tragen.
Die Heimmannschaft benennt durch ihren Mannschaftsoffiziellen für das jeweilige Spiel eine Person als Wischer, soweit dies notwendig ist; der Wischer trägt einen Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Maske).
Nutzung Kabinen / Duschen
Die Kabinenverteilung an die Mannschaften und die Schiedsrichter ist durch eine ent- sprechende Beschilderung an den Kabinentüren gekennzeichnet.
In sämtlichen Teilen der Sporthalle – außer bei der Sportausübung – ist von Spielern und Offiziellen einen Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Maske; also z.B. auch im Eingangsfoyer, im Kabinentrakt und in den Kabinen) zu tragen.
Der Mindestabstand von 1,50 m muss in der Kabine und in den Duschen durchgehend eingehalten werden. Den Mannschaften werden möglichst zwei Kabinen zugewiesen. Bei räumlichen Engpässen ist zu warten, bis die Kabine von der vorigen Gruppe voll- ständig verlassen ist. Jede Gruppe räumt die Kabine nach Verlassen vollständig; es dürfen keine Kleidung oder Gegenstände zurückgelassen werden. Die Nutzung der Kabinen und Duschen soll auf ein Minimum begrenzt werden.
Für eine möglichst gute Durchlüftung ist zu sorgen. Die Fenster sind während der Nutzung zu öffnen. Im Zweifelsfall ist die Kabinentür aufzustellen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen haben die Mannschaften bzw. deren Mannschaftsverantwortlicher Sorge zu tragen.
Zuschauer / Tribüne
Alle Zuschauer müssen beim Betreten der Halle unaufgefordert ihren Testnachweis (48 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltestes oder von einem anerkannten Labor be- scheinigter PCR-Test) bzw. ihren Impf- oder Genesenennachweis einschließlich amtli- chem Lichtbildausweis vorzeigen und sich zwingend bei Eintritt in die Halle im Ein- gangsbereich in die Anwesenheitsliste für die Rückverfolgbarkeit eintragen (verant- wortlich für das Auslegen und Einsammeln der Liste: Hygienebeauftragter der Heim- mannschaft und Mannschaftsverantwortlicher). Alternativ können auch elektronische Alternativen zur Nachverfolgung genutzt werden, z.B. die Corona-Schutz-App oder die Luca-App, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Liste/die Datensamm- lung wird für den Zeitraum von vier Wochen durch die HSG Gremmendorf- Angelmodde (Trainer der Heimmannschaft) aufbewahrt. Eine Nachweispflicht für Schüler und Kinder unter sieben Jahren besteht nicht bzw. diese gelten als getestet.
Die Zuschauer haben sich beim Betreten der Sporthalle die Hände zu desinfizieren (soweit entsprechende Spender im Eingangsbereich stehen) bzw. zu waschen.
Die Zuschauer haben in der gesamten Sporthalle (z.B. Foyer, Treppe, Tribüne, sanitäre Anlagen) einen Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Maske) zu tragen, durchgehend auch auf dem Sitz- oder Stehplatz auf der Tribüne.
Auf den zwei Tribünensegmenten dürfen nur die gekennzeichneten Sitzplätze bzw. auf der Empore nur die gekennzeichneten Stehplätze eingenommen werden. Ein Ab- stand von mindestens 1,50 m zur nächsten Person muss eingehalten werden.
Die Zuschauer unterlassen lautes Rufen und Fangesänge.
Die Zuschauer haben nach Spielende das Sportgelände unmittelbar zu verlassen. Personenansammlungen im direkten Umfeld der Sportanlage sind zu vermeiden.
Zuschauer sind eigenverantwortlich für die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln innerhalb der gesamten Sporthalle und in ihrem Außenbereich. Dies wird mit Betreten der Anlage anerkannt. Personen, die gegen die Regeln verstoßen, können der Sportanlage verwiesen werden.
Speisen und Getränke dürfen in der Halle verkauft werden, der Verzehr ist jedoch in der Halle nicht gestattet und muss draußen geschehen.
Gemeinsam und durch Einhalten der Regeln können wir weiterhin Trainings anbieten und Spiele organisieren. Danke für Eure Unterstützung!
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Die HSG'78
Die HSG Gremmendorf-Angelmodde ist die Handballabteilung der Stammvereine SC Gremmendorf und TSV Angelmodde.
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